„Meine Privatsphäre ist mir heilig!“ Die Doppelmoral des Datenschutzes

Ja, Herrschaften, so tönt es aus vielen Foren, städtischen Gemeinden, so argumentiert die Verbraucherschutzministerin und so schreien viele auf, wenn es um das Thema „Google Street View“ geht. Was da zurzeit statt findet, will ich doch gerne mal kurz aus meiner Sichtweise kommentieren.

Was ist Google Street View?

Kurz und knapp: ein neuer Dienst von Google, der – ähnlich wie Google Earth – reales Fotomaterial zur Verfügung stellt, um virtuelle Rundgänge durch Städte und Dörfer zu ermöglichen.

Kann man beispielsweise gebrauchen, wenn man sich die Umgebung des Hotels, das man gebucht hat, schon mal näher anzuschauen (um dann fest zu stellen, dass direkt neben dem Zimmerfenster eine dicke Baustelle ist) oder sich Mietobjekte, die man im Internet entdeckt hat, mal im Kontext der Umgebung anzuschauen (und man vielleicht sieht, dass das hübsche Häuschen eigentlich im Ghetto steht). Oder einfach nur, weil’s interessant ist und man mal einen virtuellen Rundgang durch eine unbekannte Stadt machen möchte.

Wer das Ganze mal ausprobieren will, kann dies hier tun – einfach mal die verschiedenen Navigations- und Ansichtsmöglichkeiten ausprobieren.

Worüber regt sich Deutschland auf?

Kurz, ketzerisch, und subjektiv: darüber, dass geknipste Standbildchen (sic!) des eigenen Hauses oder des abgestellten Fahrrades dort erscheinen, wo sie eh‘ schon erscheinen dürfen – öffentlich, mehr oder weniger egal in welchem Medium. Grundlage ist die sog. „Panoramafreiheit“ lt. § 59 UrhG, die u.a. besagt, dass es

zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

Warum sollte man sich darüber aufregen, dass „Google Street View“ Fotos meines Anwesens macht?

Nun, das weiß ich auch nicht. O.g. Passage aus dem Urheberrecht ist eindeutig und unmissverständlich. Man könnte argumentieren, dass digitalisierte Aufnahmen des eigenen Wohnraums (von außen!) möglicherweise zum Diebstahl animieren, wenn man sieht, dass etwa ein Fahrrad in einer dunklen Ecke steht. Das könnte man ja klauen. Oder dass man per Street View erkunden kann, wo man am besten in ein fremdes Haus einbricht. Oder vielleicht, dass man anhand der abgebildeten Autos und ihrer Kennzeichen was-weiß-ich folgern könnte.

Dass das Blödsinn ist, sollten eigentlich auch die Gegner von Street View wissen, denn 1. klaut niemand, der in Hamburg wohnt, ein Fahrrad in Nürnberg, nur weil es griffbereit in einer dunklen Ecke steht, 2. bricht niemand irgendwo ein, weil er einen vermeintlich guten Einstieg in ein Haus im Netz gesehen hat (viel eher würde sich der künftige Einbrecher vor Ort informieren) und 3. sind alle Autokennzeichen unkenntlich gemacht.

Die Gegner von Googles Projekt berufen sich aber u.a. auf genau jene Punkte: dass es künftig einfacher sei, einen Einbruch zu begehen, dass man Menschen und Autos anhand von Fotos, die irgendwann mal geschossen wurden, identifizieren könne und überhaupt: „meine Privatspäre ist mir heilig!“ Frau Aigner vom Verbraucherschutzministerium hat prompt auch nichts Besseres zu tun, als diesen Herrschaften beizupflichten und die große Welle zu machen. Wie heilig unsere Privatsphäre doch ist. Und dabei z.B. totschweigt, dass ein System namens ELENA von der Regierung durchgewunken wurde. Da werden anscheinend falsche Prioritäten gesetzt, oder?

User mit Doppelmoral

Bedenken gegen „Google Street View“ hat heutzutage so mancher User. Kein Wunder, denn das Thema wurde ja in den Medien hochgekocht, bis jeder Einzelne wusste, dass seine/ihre Privatsphäre von nun an ernsthaft bedroht ist. Sicherlich regen sich darüber häufig die jenigen auf, die auf den Social Networks dieser Welt – sei es Facebook, Wer Kennt Wen oder StudiVZ – ihre ganz privaten Sauf- und Komabilder hochgeladen haben. Oder die eigenen Aktfoto-Sessions oder Sprüche wie „ich hasse meinen Arbeitgeber“. Aber das ist ja okay, denn das ist freie Meinungsäußerung, und darauf kann man lt. Grundgesetz pochen. Man wundert sich nur, dass man dann zu keinem Vorstellungsgespräch mehr eingeladen bzw. zum Chef zitiert wird…

Interessant sind auch die jenigen Bedenkenträger, die im Rahmen ihrer Impressumspflicht sämtliche Kontaktdaten auf ihrer Seite veröffentlicht haben, im Telefonbuch stehen oder ca. 150 Suchergebnisse in den einschlägigen Suchmaschinen haben, wenn man nach ihrem Namen sucht.

Ich will nur sagen, dass fleischgewordene Datenschleudern sich oft am heftigsten darüber aufregen, ohne auch nur ansatzweise zu realisieren, dass das, was in Street View gezeigt wird, eigentlich nur das ist, was man bei einem Rundgang durch die Stadt sowieso sieht; aber das, was sie selbst im Netz präsentieren, ein selbst verantworteter Striptease der übelsten Peinlichkeitskategorie ist. Hausfassade vs. Komasaufbild. Und dann zücken diese Personen nach dem Einkauf noch brav ihre Payback-Karte, haben keinen blassen Dunst von der Überwachung, die einst das Bundesinnenministerium vorschlug und versehen ihre hochgeladenen Fotos mit Geodaten. Aber Street View, das ist böse. Muss ja wohl so sein, denn die Privatsphäre ist auf jeden Fall hochgradig bedroht! Sagt auch jeder. Dann muss es wohl stimmen.

„Google Street View“ ist mir sowas von wurscht – wie mein Haus von außen aussieht, darf jeder wissen. Wie es drinnen aussieht, nur manche. Wie ist es bei Euch? Datenrechtlich bedenklich oder im Angesicht der freiwillig gewählten oder staatlich angeordneten Überwachung eher lächerlich? Schreibt mir Eure Meinung!

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Über Martin

Ich bin und war es immer, der Chefredakteur des alten und des neuen Loft 75, dem illustrierten Magazin aus dem 21. Jahrhundert. Geboren 1969 in einem kleinen Ort im Welterbe Oberes Mittelrheintal und somit gebürtiger Rheinland-Pfälzer. Ich habe mich bereits 1987 für Computer interessiert, bin oft kreativ und reduziere Dinge auf das Wesentliche, schreibe gerne und interessiere mich für Design, Einrichten, Internet, Kochen, Blogging und alles, was außergewöhnlich ist und außergewöhnlich gut aussieht. Privat wohne ich am Mittelrhein. Und ich freue mich, wenn Du dieses Magazin magst - lesen wir voneinander..?
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DarkVamp

okay dann halt nicht 😉

DarkVamp

P.S.: Auf Eure Kommentare antworte ich später noch separat.

Wir warten 😉

Martin

Ich werfe hier noch eine Aussage in den Raum, damit die Diskussion so richtig schön in Gang kommt:

„[…] Du meinst durch dieses Gesetz kann ich die Stadt Hamburg (als Initiator dieses Gesetzes) dazu zwingen, die Livestream-Bilder der Webcams auf hamburg.de zensieren zu lassen? Komischerweise macht sich die Stadt Hamburg da überhaupt keine Gedanken darüber, dass dort Kennzeichen und Gesichter unverpixelt ins Internet gestreamt werden. Ich kann ja auch mal versuchen meine Gemeinde dazu zu bewegen, ihr Webseitenbanner (Panoramaaufnahme der Gemeinde) dahingehend abzuändern, dass mein Haus unkenntlich gemacht wird und die Originalaufnahmen vernichtet werden… meinst du ich hätte damit Aussicht auf Erfolg? […]“

Nachzulesen hier (im Kommentar Nr. o4, re8).

Sind wir doch mal ehrlich: streng genommen müssten alle Städte und Gemeinden überdenken, dass sie Bilder von Außenansichten von Privathäusern in’s Netz stellen. Tun sie aber nicht. Und niemand hat sich bisher beschwert über diese Praxis.

Man könnte argumentieren, dass Google das Ganze extrem detailliert darstellt. Aber wie detailliert genau? Sieht man Euch auf den Aufnahmen im Wohnzimmer ‚rumlaufen? Meine Meinung: eine Hausfassade ist öffentlicher Raum und nichts, was man nicht per persönlichem Spaziergang sowieso herausfinden würde (Hinweis: Bösewichte können im Auto durch Straßen fahren und Fotos mittels fettem Zoom-Objektiv machen. Und das tun sie auch sicherlich!!). Unsere Häuser, Adressen und ggf. Telefonnummern sind bisher öffentlich einsehbar. Und wer Kinder-Schandtaten und Einbrüche via ‚Google Street View‘ plant, würde das auch anderweitig tun, selbst wenn’s den Computer nicht gäbe. Und jetzt komm‘ mir niemand mit dem Argument, dass es dadurch erleichtert wird.

Ich sehe hier einfach keine greifbare Gefahr, Punkt. Die real existierenden Gefahren lauern an ganz anderer Stelle…und dagegen tut niemand etwas. Leider geht die ganze öffentliche Diskussion bzgl. ‚Google Street View‘ immer mehr in Richtung „du findest Einbrüche und Kinderschänder gut?“ Sorry, das übersteigt meinen Horizont. Kameras an Schul-Ausgängen wären sicherlich sinnvoller, um Verbrechen zu verhindern!

P.S.: Auf Eure Kommentare antworte ich später noch separat.

DarkVamp

Ich halte die Deutschen sowieso in vielen Dingen für Paranoid! Dies gehört sicherlich. Ich bin kein naiver Depp und denke auch das Datenschutz insgesamt im Web eine zu geringe Rolle spielt ABER Google Streetview geht mir panzerbreit am Poppo vorbei. Sie sollen wegen mit alles fotografieren. Sind sowieso nur Momentaufnahmen (wie jedes Foto) und ich halte die zigtausend privaten WebCams an den Fenstern von Privatbürger für wesentlich schlimmer.

Das Argument „Einbrechen“ ist so dermaßen lächerlich das ich jedesmal nen Lachkrampf bekomme.

Aber es nunmal so… Deutschland verschläft das Internet und Co seit Jahren auf breiter Front und mich hätte es gewundert wenn Google hier ein leichtes Spiel gehabt hätte.

Silke

Mir fällt bei dem Thema „Einfacher einbrechen- leicht gemacht“ direkt die Diskussion ein, dass man bei Trauer- und Hochzeitsanzeigen tunlichst die Erwähnung der Anschrift vermeiden sollte, da Einbrecher sonst ja direkt eingeladen sind zum Ausräumen der Wohnungen. Dann muss man aber auch eigentlich die Namen weglassen, denn ein halbwegs intelligenter Einbrecher wird vielleicht auf die Idee kommen im Telefonbuch nachzuschauen… und und und…
Ich persönlich sehe den Sinn und Zweck dieses Dienstes einfach nicht, denn wie Yvonne auch erwähnt hat, sind die Bilder teils schon recht alt und somit hinsichtlich „Baustellen am Hotelzimmer“ nicht unbedingt aussagekräftig.
Ich wüsste nicht, wofür ich das brauchen könnte.

Yvonne

1.
„…(um dann fest zu stellen, dass direkt neben dem Zimmerfenster eine dicke Baustelle ist)…“

Hierzu teilt Google folgendes mit:

„… Die Bearbeitung der Fotos vor der Online-Veröffentlichung nimmt wenigstens einige Monate in Anspruch. Dies bedeutet, dass die auf Street View veröffentlichten Fotos mehrere Monate oder Jahre alt sein können. Die Aufnahmen werden ohne eine genaue Zeitangabe veröffentlicht.“

2.
„Man könnte argumentieren, dass digitalisierte Aufnahmen des eigenen Wohnraums (von außen!) möglicherweise zum Diebstahl animieren, wenn man sieht, dass etwa ein Fahrrad in einer dunklen Ecke steht.“

Hierzu teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit:

„Bei diesen Fahrten können Personen und Fahrzeuge ins Visier der Kamera geraten. Anhand der Bilder kann in vielen Fällen festgestellt werden, wo sich jemand aufgehalten hat oder ein Auto unterwegs war. Vor allem die abgebildeten Gebäudeansichten können ohne großen Aufwand dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden. Sofern der Eigentümer eine natürliche Person ist, sind Rückschlüsse auf seine persönlichen Verhältnisse möglich. Die Privatsphäre zahlreicher Betroffener ist somit erheblich beeinträchtigt.“

3.a)
„…denn 1. klaut niemand, der in Hamburg wohnt, ein Fahrrad in Nürnberg …“

Vielleicht nicht jemand aus Hamburg in Nürnberg, aber jemand aus Nürnberg in Nürnberg = sowas soll bereits geschehen sein.

3.b)
„… 2. bricht niemand irgendwo ein, weil er einen vermeintlich guten Einstieg in ein Haus im Netz gesehen hat (viel eher würde sich der künftige Einbrecher vor Ort informieren) …“

Einspruch! Auch die Einbrecher gehen mit der Zeit und wissen genau, woher sie ihre Infos beziehen.

3.c)
„…3. sind alle Autokennzeichen unkenntlich gemacht.“

Hierzu teilt die Verbraucherzentrale folgendes mit:

„Zwar will Google die Gesichter von Personen und die Kennzeichen von Fahrzeugen vor der Veröffentlichung unkenntlich machen. Die dabei eingesetzten Verfahren führen aber nicht in jedem Fall zu einer wirksamen Anonymisierung. Vereinzelt erkennt die Software das Gesicht oder Kennzeichen nicht als solches. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person oder ein Fahrzeug aufgrund besonderer einmaliger Merkmale (ausgefallene Kleidung, Behinderung oder seltenes Modell) trotz Verschleierung des Gesichts oder des Kennzeichens erkennbar bleibt.“

4.
ELENA ist ein anderes Thema

5.
Bzgl. der selbst veröffentlichen Bilder (Saufgelage, Aktfotos pp.) gebe ich Dir UNEINGESCHRÄNKT recht.

6.
Der Veröffentlichung kann übrigens widersprochen werden – laut Google.

Martin

Also mir soll es egal sein wenn Google StreetView ein Foto von meinem Haus ins Netz stellt.
Es ist ja auch ein statisches Fotos was irgendwann veraltet und kein Live-Bild 🙂

Das Google derzeit Probleme bekommt, liegt ja überwiegend nicht an dem Ablichten der Straßen & Häuser, sondern daran, daß die Fotos auf einer Höhe von 2,5-3m oder so gemacht werden, wodurch sie über Zäune/Hecken/Mauern etc. hinweg *in* die Gärten und Höfe fotografieren!!!
Das ist jedenfalls nicht erlaubt soweit ich weiß.

Gruss
Martin