Ich habe eben mal wieder in eine teilweise absurde Diskussion auf Winfuture hineingeschaut, in der es darum ging, dass Martin von Dr. Windows kostenpflichtig abgemahnt wurde, weil er zur Illustration eines Artikels einen Screenshot vom Brandenburger Tor innerhalb von Bing-Maps auf seiner Seite veröffentlichte. Der Rechteinhaber genau dieses Bildes ist angeblich die norwegische Firma Blom, die Martin mit vollkommen idiotischen 1.700,- € abgemahnt hat wegen unerlaubter Nutzung des Bildmaterials. Hierzu bleibt meinerseits festzuhalten:
- Das Bild diente als Illustration eines Artikels und es wurden keine kommerziellen Interessen verfolgt
- Das Brandenburger Tor ist meines Wissens ein öffentlicher Ort. Solche dürfen im Rahmen der Panoramafreiheit verwendet werden, außer, dass das Bild explizit einer Lizenz unterliegt und eine Schöpfungshöhe erkennbar ist
- Das Bild wurde im Rahmen von Martins Artikel nicht „kommerziell“ zur Verfügung gestellt
- usw., usf.
Daraus ergibt sich für mich – aus meinem Rechtsverständnis heraus – dass das eine legitime Aktion war, was Martin gemacht hat. Die Juristen scheinen das anders zu sehen. Daraus ergeben sich für mich wiederum folgende Konsequenzen und Fragen:
- Dürfen Alltagsgegenstände, wie z.B. Möbelstücke oder Markenkleidung öffentlich abgebildet werden?
- Darf ich diese bei Facebook o.ä. posten?
- Kann ich meine Wohnung und mein Auto ungestraft fotografieren und online stellen, ohne die Hersteller zu fragen?
- Darf ich Videos von YouTube o.ä. posten?
- Wann ist ein Mensch in einem Gruppenfoto „klar herausgestellt“? (diese Fage ist nicht trivial)
- Darf ich noch private Bilder von (bekannten) Menschen machen, ohne die schriftliche Erlaubnis zu haben, dass diese sich damit einverstanden erklären, abgelichtet zu werden (ohne, dass man diese Bilder überhaupt veröffentlicht)?
- Darf ich Fotos von meiner Person veröffentlichen, ohne denjenigen schriftlich um Einverständnis gefragt zu haben, der das Foto gemacht hat?
- usw., usf.
Wer jetzt lacht, hat den Ernst der Lage nicht erkannt. Es ist in der Tat so, dass findige Abmahnanwälte jeden Morgen aufstehen und bei einer Tasse Kaffee das Web durchsuchen, um solche „Verstöße“ zu suchen und die entsprechenden Personen, die irgendwas irgendwo abgebildet haben, mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen in Höhe von 100 bis mehreren Tausend Euro zu konfrontieren. Ziemlich leicht verdientes Geld, oder? Und wofür? Die Aufstellung der Gebühren und Kosten ist jedenfalls meist jenseits zwischen Gut und Böse und fast nie gerechtfertigt. In den meisten Fällen wäre ein kostenloser Hinweis, das Bild bitte zu entfernen, angebrachter, als fiktive, absonderliche Kosten zu erheben.
Dass das manchmal nicht gut geht, Nutzer zu schröpfen, sieht man an der ehemaligen Kanzlei Urmann & Co., die der Kuh zu tief in den Arsch gegriffen haben und meinten, Nutzer eines Porno-Portals mit mehreren Hundert Euro abmahnen zu müssen. Herr Urmann ist mittlerweile untergetaucht und befindet ich auf der Flucht…
Bitte nicht falsch verstehen: wenn jemand ein Produkt entwickelt oder ein Kunstwerk erschaffen hat, dann hat er das ausdrückliche Urheberrecht daran, daran ist nichts zu rütteln. Es wird allerdings abstrakt, wenn man sich die Abbildungsrechte anschaut. Denn diese sind entweder aus dem vorletzten Jahrhundert oder stammen von Anwälten, die genug Kohle haben, um jedes Gericht davon überzeugen zu können, dass sie im Recht sind. Und das kann nicht rechtens sein.
Es wird höchste Zeit, diese Rechtsverdreherei zu beenden und wieder den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Keine Ahnung, ob vor irgendwelchen Gerichten entsprechende Verfahren laufen. Wünschenswert und notwendig wäre es – gerade für uns Blogger, aber auch für alle anderen.
Es kann nicht sein, dass die Meinungsäußerung eine jururistische Gratwanderung ist. Dass das, was wir verwenden, um unsere Blogartikel in bestem Wissen und Gewissen zu illustrieren, eine juristische Grauzone darstellt. Dass wir sogar aufpassen müssen, welche Links wir setzen! Denn dann ist das Internet tot und wir werden nur noch von denen regiert, die die Kohle haben, uns in Grund und Boden zu klagen. Was dann übrig bleibt? Nichts mehr. Außer vielleicht Werbung. Aber selbst die darf man ja nicht guten Gewissens in Artikel einbinden.
Wie seht Ihr das? Alles korrekt und tutto oder unhaltbar und nicht rechtssicher? Schreibt mir!
Übrigens ist das Bild mit den Geldscheinen unter einer CC0-Lizenz veröffentlicht und stammt von pexels.com, die ich hier gerne nenne und ausdrücklich unterstütze.